
Wir sind die Landesanstalt für Medien NRW
Wir sind der Meinungsfreiheit verpflichtet.
Als staatsferne Aufsichtsbehörde für privaten Rundfunk und Telemedien in Nordrhein- Westfalen haben wir einen gesetzlichen Auftrag. Wir sind dafür da, ein demokratisches Mediensystem zu schützen – mit Meinungsfreiheit und dem Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzerinnen und Nutzer und mit medialer Vielfalt.

Alles, was wir machen, ist auf diese Motive zurückzuführen.
Wir verfolgen Hass und digitale Gewalt und setzen uns dafür ein, dass das Internet – auch für Kinder und Jugendliche – ein freier und vor allem angstfreier Raum ist. Wir fördern Digitalisierung und neue Technologien. Wir führen wissenschaftliche Untersuchungen durch, die uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben unterstützen und die Gesetzgebende, Bildungsinstitutionen und Martktteilnehmende nutzen können. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Medienrecht in NRW, Deutschland und Europa unserer Zeit entspricht. Wir fördern und stärken die Vielfalt am Medienstandort NRW. Wir vereinfachen mediale Partizipation, geben Orientierung bei der Mediennutzung und helfen, wenn es einmal Fragen oder Probleme gibt.
Und wir behalten immer das geltende Recht im Blick, wenn Medienangebote geschaffen und genutzt werden. Die Welt von heute bietet größtmögliche Freiheit – diese Freiheit müssen wir zulassen und wir müssen sie schützen.
Wir sind davon überzeugt, dass es den Einsatz jeder Demokratin und jedes Demokraten und eine ganze Menge Mut braucht, um unsere demokratische Grundordnung immer wieder aufs Neue zu verteidigen. Mit unserer Arbeit leisten wir unseren Beitrag.
UNSERE SCHUTZGÜTER
Schutz der Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht im ersten Artikel unseres Grundgesetzes und eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in Medien und vor allem im Internet wird sie zu oft verletzt und gegen dieses Grundrecht verstoßen – Gewaltdarstellungen, Volksverhetzung und strafbare Formen der Hassrede sind Beispiele für diese Verstöße. Wir setzen uns dafür ein, dass Verstöße gefunden, gelöscht und ihre Verfasserinnen und Verfasser strafrechtlich verfolgt werden. So kämpfen wir für den Schutz der Menschenwürde – auch mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz.
Schutz der Jugend
Pornos sind kein Kinderprogramm. Trotzdem sind sie im Netz oft frei zugänglich. Wir zeigen, wie Kinder und Jugendliche vor solchen Inhalten geschützt werden können. Und setzen uns dafür ein, dass Heranwachsende Orientierung in einer Online-Welt finden, die nur scheinbar keine Grenzen kennt. Wir ermöglichen, dass Straftaten wie Cybergrooming ohne großen Aufwand angezeigt werden können. Wir bringen Anbieter dazu, sich an unsere Gesetze zu halten. Denn Kinder haben ein Recht darauf, sich frei und angstfrei im Internet zu bewegen. So setzen wir den Schutz der Jugend effektiv in der Praxis um.
Schutz der Nutzerinnen und Nutzer
Wir stehen für den Schutz des demokratischen Mediensystems. Klingt gut. Aber was haben Medien mit Demokratie zu tun? Sehr viel! Medien sind Informationsquelle zu aktuellem Geschehen, Ort für gesellschaftliche Aushandlungsprozesse und Inspiration fürs Leben. Sie gestalten entscheidend mit, wie wir in einer Demokratie zusammenleben, was die Menschen wählen und wofür sich unsere Politik einsetzt. Daher ist es problematisch, wenn Menschen in Medien in die Irre geführt werden. Hier erklären wir, was wir für den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer tun, wie wir gegen Desinformation oder fehlende Werbekennzeichnungen vorgehen, wer bei Fragen im Medienalltag helfen kann – und wie wir mit KI umgehen.
Schutz der Vielfalt
Die Vielfalt am Medienstandort NRW zu schützen, zu fördern und zu entwickeln – das ist eine unserer zentralen Aufgaben. Demokratie braucht mediale Vielfalt, deshalb fördern wir Medienschaffende und unterstützen Redaktionen und Medienunternehmen bei der Entwicklung innovativer Angebote am Standort NRW. Wir ermöglichen mit unserem Traineeship-Programm einen vielseitigen Einstieg in die schönste Branche der Welt – und unterstützen die Menschen in NRW dabei, aktiv mitzureden und zu publizieren. So sorgen wir für den Schutz der Vielfalt.
Weitere Infos
1987 wurden wir als „Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR)“ auf Grundlage des „Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ (LRG NW) gegründet. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz (LMG NRW) in Kraft, das auch eine Umbenennung der Medienanstalt beinhaltete. Seitdem heißen wir „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LFM)“ bzw. seit Juli 2018 „Landesanstalt für Medien NRW“. Unser Sitz ist im Düsseldorfer Medienhafen.
Teil der Medienanstalten
Unter der Dachmarke die medienanstalten arbeiten die 14 Landesmedienanstalten bei zentralen Aufgaben und Projekten zusammen. So ist gewährleistet, dass die bundesweiten privaten Radio- und Fernsehsender einheitlich reguliert werden und die Medienanstalten in der europäischen Medienpolitik mit einer Stimme sprechen. Die Landesmedienanstalten arbeiten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages und außerdem auf der des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, der Landesmediengesetze und der AVMD-Richtlinie. Sämtliche gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Direktor Und Führungskräfte

Direktor
Dr. Tobias Schmid
0211 / 7 70 07 - 137

Leiterin Finanzen
Vanessa Kehm
0211 / 7 70 07 - 184

Leiter Personal
Markus Kamps
0211 / 7 70 07 - 181

Vorsitzender der Medienkommission
Prof. Dr. Werner Schwaderlapp
0211 / 7 70 07 - 160

Leiterin Medienorientierung
Mechthild Appelhoff
0211 / 7 70 07 - 203

Leiter Verwaltung
Michael Dimitrov
0211 / 7 70 07 - 157

Leiterin Kommunikation
Sabrina Nennstiel
0211 / 7 70 07 - 116

Stellvertretende Direktorin
Dr. Petra Gerlach
Leiterin Medienpolitik und Innovation
0211 / 7 70 07 - 135

Leiterin Büro des Direktors und strategische Steuerung
Marie-Franca Hesse
0211 / 7 70 07 - 137

Leiter Gremienbüro
Thomas Fritz
0211 / 7 70 07 - 160

Leiterin Medienvielfalt und Innovation
Simone Jost-Westendorf
0211 / 7 70 07 - 135

Leiterin Intermediäre und Forschung
Dr. Meike Isenberg
0211 / 7 70 07 - 135

Leiterin Recht und Justiziarin
Dr. Laura Braam
0211 / 7 70 07 - 191
Rechtsgrundlagen unserer Arbeit
Als öffentlich-rechtliche Anstalt sind wir unabhängig von Staat oder privaten Interessen. Gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit sind das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) und u. a. der Medienstaatsvertrag (MStV). In Bezug auf jugendmedienschutzrechtliche Fragestellungen ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) maßgeblich.
Rundfunk- und Internet-Angebote lassen sich aber nicht auf die Grenzen der Bundesländer beschränken. Obwohl Rundfunk – grundsätzlich – im Sinne des Grundgesetzes Ländersache ist, haben die Landesmedienanstalten einige ihrer Aufgaben gemeinschaftlich organisiert. Sie arbeiten insbesondere bei Fragen überregionaler Bedeutung in verschiedenen Beschlussgremien zusammen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass übergreifende beziehungsweise überregional bedeutsame Entscheidungen abgestimmt gefällt und behandelt werden. Darüber hinaus spielen auch auf europäischer Ebene weitere Richtlinien, Übereinkommen und Konventionen eine Rolle.
Europarecht
Mehr Informationen
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen
- Europaratskonvention als PDF-Dokument [pdf, 352 KB]
Staatsverträge
Landesmediengesetz NRW
Mehr Informationen
nicht amtliche Lesefassung des Gesetzes vom 2. Juli 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze an das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz vom 13. April 2022.
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) [pdf, 1 MB]
Vorgängerversionen
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 13. April 2022 [pdf, 563 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 1. Februar 2022 [pdf, 748 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 04. Mai 2021 [pdf, 746 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 3. April 2020 [pdf, 386 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 19. Dezember 2019 [pdf, 568 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 26. Februar 2019 [pdf, 442 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 8. Mai 2018 [pdf, 445 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 2. Februar 2016 [pdf, 710 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 18. Dezember 2014 [pdf, 202 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 4. Juli 2014 [pdf, 180 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 8. Dezember 2009 [pdf, 179 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 5. Juni 2007 [pdf, 666 KB]
- Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 2. Juli 2002 [pdf, 2 MB]
- Rundfunkgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LRG NRW) [pdf, 147 KB]
Satzungen
Mehr Informationen
- Hauptsatzung [pdf, 228 KB]
- Geschäftsordnung der Medienkommission [pdf, 23 KB]
- Reisekostensatzung [pdf, 140 KB]
- Satzung über das Finanzwesen der LFM [pdf, 344 KB]
- Neu: Datenschutzsatzung [pdf, 208 KB]
- Gebührensatzung [pdf, 133 KB]
- Zulassungssatzung [pdf, 222 KB]
- Zuweisungssatzung [pdf, 247 KB]
- Kabelbelegungssatzung [pdf, 30 KB]
- Beschwerdesatzung [pdf, 173 KB]
- Beanstandungssatzung [pdf, 307 KB]
- Satzung der LFM für Werbung in regionalen und lokalen Fernsehprogrammen in Nordrhein-Westfalen [pdf, 102 KB]
- Pilotprojektsatzung [pdf, 18 KB]
bundesweit geltende Satzungen
- Satzung zu europäischen Produktionen gemäß § 77 Medienstaatsvertrag vom 07. Mai 2021 [pdf, 181 KB]
- Kostensatzung [pdf, 337 KB]
- Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 MStV [pdf, 745 KB]
- Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften [pdf, 785 KB]
- Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften [pdf, 774 KB]
- Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 MStV [pdf, 743 KB]
- Satzung zur Konkretisierung der Bestimmung des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen [pdf, 266 KB]
- Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag zur leichten Auffindbarkeit von privaten Angeboten (Public-Value-Satzung) [pdf, 274 KB]
- Finanzierungssatzung [pdf, 171 KB]
- Satzung zur Regulierung von Medienintermediären gemäß § 96 Medienstaatsvertrag (MI-Satzung) [pdf, 181 KB]
lokaler Hörfunk
Bürgermedien
- Fördersatzung Bürgermedien [pdf, 28 KB]
- Nutzungssatzung Bürgerfunk [pdf, 42 KB]
- Satzung Bürgerfernsehen [pdf, 19 KB]
Richtlinien
Mehr Informationen
- Richtlinie zur Qualifizierung im Bürgerfunk [pdf, 81 KB]
- NEU Fernsehfensterrichtlinie [pdf, 185 KB]
- NEU Drittsendezeitenrichtlinie [pdf, 235 KB]
- NEU Programmbeiratsrichtlinie [pdf, 172 KB]
- Programmbeiratsrichtlinie_-_PBR.pdf [pdf, 172 KB]
- Fernsehfensterrichtlinie_-_FFR.pdf [pdf, 185 KB]
- Drittsendezeitenrichtlinie_-_DSZR.pdf [pdf, 235 KB]
Gesetze und Satzungen unterliegen häufig Änderungen. Hier sind nun alle bisherigen Änderungen in die Urschriften eingearbeitet worden, so dass an einem Stück lesbare Texte entstanden. Das ist hilfreich für die alltägliche Nutzung, hat aber den Nachteil, dass es keine amtlichen Fassungen sind. Dies muß also ausdrücklich betont werden: Es handelt sich hier um Lesefassungen nur zum internen Gebrauch; zum offiziellen Zitieren muss auf die jeweils angegebenen amtlichen Gesetz- und Verordnungsblätter oder sonstigen amtlichen Verkündigungsblätter zurückgegriffen werden.